Waltrop. Der Waltroper Kämmerer, Wolfgang Brautmeier, sprach bei der Diskussion um den möglichen Nutzen des Standardbefreiungsgesetzes NRW für die Stadt Waltrop von einem Feigenblatt. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Waltrop nimmt dieses Bild gerne auf, da es durchaus geeignet ist, die Diskussion zu vertiefen. Das „Feigenblatt“ spielt auf den Mythos von der Vertreibung aus dem Paradies. Von daher trifft das Bild, denn zumindest aus Haushaltssicht sind wir aus dem Paradies vertrieben worden, und das für uns in Waltrop negative Urteil des Verfassungsgerichtshofes Münster bei der gemeinsamen Klage des Kreises Recklinghausen und seiner kreisangehörigen Gemeinden, hat zunächst verhindert, dem Paradies wieder ein Stück näher zu kommen. Folgt man dem Mythos, dann entdeckten die Menschen nach der Vertreibung aus dem Paradies das Feigenblatt und verdeckten damit ihre Blößen. Die FDP-Fraktion in Waltrop hat nun bei der Analyse des GFG-Urteils aus Münster den Verweis auf das Feigenblatt „Standardbefreiungsgesetz“ gefunden und will mit einem Ratsantrag prüfen lassen, welche „Blößen“ in der finanziell „blanken“ Stadt Waltrop durch dieses Gesetz bedeckt werden bzw. bedeckt werden könnten.
Bleibt man beim Bild des Feigenblattes, so kann man – wie Kämmerer Wolfgang Brautmeier – natürlich schnell schließen, so ein Blatt verbirgt ja eigentlich nichts und das Standardbefreiungsgesetz hilft Waltrop in finanzieller Hinsicht nicht weiter. Die Menschen tragen heute in der Regel keine Feigenblätter mehr, vielmehr haben wir das Feigenblatt zu vielfältiger, den jeweiligen Bedürfnissen angepasster Kleidung weiterentwickelt. Diese Entwicklung erforderte Kreativität und ein Ausloten der Möglichkeiten, für die das Feigenblatt nur den anfänglichen Entwicklungskern darstellt. Die Liberalen in Waltrop sehen im Standardbefreiungsgesetz ebenfalls einen solchen möglichen Entwicklungskern. Das Gesetz ist vom Umfang her knapp wie ein Feigenblatt, aber gerade deshalb sollte es mit großer Sorgfalt und mit noch mehr Kreativität und mit Blick auf die Waltroper Gegebenheiten auf die in ihm liegenden Möglichkeiten überprüft werden. Dabei ist nach Ansicht der Waltroper FDP nicht in erster Linie der Kämmerer gefragt. Expertise und Kreativität erwarten die Liberalen vor allem in den verschiedenen Fachbereichen. Sie werden Standardvorgehensweisen (er-) kennen, die bei zulässiger Abweichung vom Standard kostengünstiger vollzogen würden. Hier kann angesetzt werden.
Sollte sich nach einer Phase intensiver, kreativer Prüfung trotz allem herausstellen, dass sich aus dem Standardbefreiungsgesetz für Waltrop keine Einsparmöglichkeiten ergeben, dann sollte, ja muss, der im GFG-Prozess durch die Landesregierung gemachte Vorwurf, die Stadt Waltrop nutzt die durch das Standardbefreiungsgesetz gegebenen Einsparmöglichkeiten nicht, alsbald durch die Stadt, Bürgermeisterin und/oder Rat, nachdrücklich und entschieden zurückgewiesen werden. Andernfalls wird man in zu erwartenden zukünftigen Diskussionen um die Waltroper Finanzausstattung wiederholt diesem Vorwurf begegnen. Diese Zurückweisung setzt jedoch voraus, dass man sich in Waltrop zunächst eingehender und mit der notwendigen Sorgfalt mit dem Thema beschäftigt.
