Ratsarbeit

Feigenblatt und Standardbefreiungsgesetz


Waltrop. Der Waltroper Kämmerer, Wolfgang Brautmeier, sprach bei der Diskussion um den möglichen Nutzen des Standardbefreiungsgesetzes NRW für die Stadt Waltrop von einem Feigenblatt. Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Waltrop nimmt dieses Bild gerne auf, da es durchaus geeignet ist, die Diskussion zu vertiefen. Das „Feigenblatt“ spielt auf den Mythos von der Vertreibung aus dem Paradies. Von daher trifft das Bild, denn zumindest aus Haushaltssicht sind wir aus dem Paradies vertrieben worden, und das für uns in Waltrop negative Urteil des Verfassungsgerichtshofes Münster bei der gemeinsamen Klage des Kreises Recklinghausen und seiner kreisangehörigen Gemeinden, hat zunächst verhindert, dem Paradies wieder ein Stück näher zu kommen. Folgt man dem Mythos, dann entdeckten die Menschen nach der Vertreibung aus dem Paradies das Feigenblatt und verdeckten damit ihre Blößen. Die FDP-Fraktion in Waltrop hat nun bei der Analyse des GFG-Urteils aus Münster den Verweis auf das Feigenblatt „Standardbefreiungsgesetz“ gefunden und will mit einem Ratsantrag prüfen lassen, welche „Blößen“ in der finanziell „blanken“ Stadt Waltrop durch dieses Gesetz bedeckt werden bzw. bedeckt werden könnten.

Bleibt man beim Bild des Feigenblattes, so kann man – wie Kämmerer Wolfgang Brautmeier – natürlich schnell schließen, so ein Blatt verbirgt ja eigentlich nichts und das Standardbefreiungsgesetz hilft Waltrop in finanzieller Hinsicht nicht weiter. Die Menschen tragen heute in der Regel keine Feigenblätter mehr, vielmehr haben wir das Feigenblatt zu vielfältiger, den jeweiligen Bedürfnissen angepasster Kleidung weiterentwickelt. Diese Entwicklung erforderte Kreativität und ein Ausloten der Möglichkeiten, für die das Feigenblatt nur den anfänglichen Entwicklungskern darstellt. Die Liberalen in Waltrop sehen im Standardbefreiungsgesetz ebenfalls einen solchen möglichen Entwicklungskern. Das Gesetz ist vom Umfang her knapp wie ein Feigenblatt, aber gerade deshalb sollte es mit großer Sorgfalt und mit noch mehr Kreativität und mit Blick auf die Waltroper Gegebenheiten auf die in ihm liegenden Möglichkeiten überprüft werden. Dabei ist nach Ansicht der Waltroper FDP nicht in erster Linie der Kämmerer gefragt. Expertise und Kreativität erwarten die Liberalen vor allem in den verschiedenen Fachbereichen. Sie werden Standardvorgehensweisen (er-) kennen, die bei zulässiger Abweichung vom Standard kostengünstiger vollzogen würden. Hier kann angesetzt werden.

Sollte sich nach einer Phase intensiver, kreativer Prüfung trotz allem herausstellen, dass sich aus dem Standardbefreiungsgesetz für Waltrop keine Einsparmöglichkeiten ergeben, dann sollte, ja muss, der im GFG-Prozess durch die Landesregierung gemachte Vorwurf, die Stadt Waltrop nutzt die durch das Standardbefreiungsgesetz gegebenen Einsparmöglichkeiten nicht, alsbald durch die Stadt, Bürgermeisterin und/oder Rat, nachdrücklich und entschieden zurückgewiesen werden. Andernfalls wird man in zu erwartenden zukünftigen Diskussionen um die Waltroper Finanzausstattung wiederholt diesem Vorwurf begegnen. Diese Zurückweisung setzt jedoch voraus, dass man sich in Waltrop zunächst eingehender und mit der notwendigen Sorgfalt mit dem Thema beschäftigt.


FDP Waltrop hakt in Sachen GFG-Urteil nach


Waltrop. Den Vorwurf der Landesregierung, der Kreis Recklinghausen und seine kreisangehörigen Gemeinden hätten nicht vom „Standardbefreiungsgesetz“ Gebrauch gemacht und daher nicht alle Einsparmöglichkeiten genutzt, will die FDP Fraktion im Rat der Stadt Waltrop jetzt genauer überprüft wissen. Die Liberalen haben entsprechende Fragen an die Bürgermeisterin gestellt.

Das Standardbefreiungsgesetz ermöglicht es Gemeinden, sich auf Antrag bei den zuständigen Landesministerien von einigen Sollvorgaben befreien zu lassen. Gemeinden können so bei bestimmten Planungen, Bilanzen und Konzepten, organisationsrechtlichen Vorgaben oder auch bei beruflichen Qualifikationen auf einige, durch Landesgesetze vorgegebene, oft kostentreibende Standards verzichten, wenn der Zweck des Gesetzes auch auf andere, kostengünstigere Art und Weise erreicht werden kann.

Die Landesregierung hatte bei der Verhandlung der gemeinsamen Klage des Kreises Recklinghausen und seiner kreisangehörigen Gemeinden ausgeführt, weder Kreis noch Gemeinden hätten das Standardbefreiungsgesetz genutzt, um ihre Ausgaben zu senken, daher sei noch Einsparpotential beim Kreis und seinen Gemeinden vorhanden.

Die Waltroper Liberalen wollen daher von der Bürgermeisterin wissen, ob die Stadt Waltrop von den Möglichkeiten des Gesetzes Gebrauch gemacht hat, oder ob sie plant, dies zu tun.

Auf Initiative der Waltroper FDP hat der Sprecher für Inneres und Kommunalpolitik der FDP Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Horst Engel MdL, zeitgleich eine „Kleine Anfrage“ an die Landesregierung gestellt, um einen Überblick über die Nutzung des Standardbefreiungsgesetzes NRW in Nordrhein-Westfalen zu erhalten. Engel sieht in dem Gesetz eine Möglichkeit, Bürokratieabbau von „Unten“, d. h. von den Gemeinden, initiiert voranzutreiben.

Die „Kleine Anfrage“ ist hier zu beziehen.


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